Verbindungslehrer
Aufgaben der Verbindungslehrer (§68 SchG BW, §16, 17 SMV-Verordnung)
- Information und Beratung der SMV
- Vorschläge für SMV-Aktivitäten
- Teilnahme an SMV-Sitzungen
- Schlichtung von Konflikten zwischen Schülern und Lehrern oder Schülern und Schulleitung, bzw. Schülern untereinander
- Kontakt mit: Schulleitung, Schulkonferenz, Elternbeirat, Beratungslehrer, Landesschülerbeirat, IHK ...